Flucht- und Rettungspläne

„Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.“
ASR-A 2.3 §9 Flucht- und Rettungsplan

In diesen Plänen werden alle notwendigen Angaben aufgeführt, die im Brand- und/oder Notfall für den Betrachter wichtig sind.

Wir erstellen die Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601. Ebenso überprüfen wir in Ihrem Unternehmen ob die vorhandenen Flucht- und Rettungspläne den Anforderungen entsprechen.