„Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in
Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die
Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.“
ASR-A 2.3 §9 Flucht- und Rettungsplan
In diesen Plänen werden alle notwendigen
Angaben aufgeführt, die im Brand- und/oder Notfall für den Betrachter wichtig
sind.
Wir erstellen die Flucht- und Rettungspläne
nach DIN ISO 23601. Ebenso überprüfen wir in Ihrem Unternehmen ob die vorhandenen Flucht- und Rettungspläne den Anforderungen entsprechen.